Antrag auf Hilfe zur Erziehung
Die Ambulante Erziehungshilfe kann von Eltern bzw. Sorgeberechtigten beim zuständigen Jugendamt beantragt werden.
Wenden Sie sich an das für Sie zuständige örtliche Jugendamt oder an uns, um sich über Ihre möglichen Schritte informieren zu lassen.
Der Auftrag an uns erfolgt durch das Jugendamt.
Der erste persönliche Kontakt nach erfolgreicher Kostenzusage erfolgt in der Regel unter Beteiligung des Jugendamtes bzw. des zuständigen ASD Mitarbeiters.
Alle weiteren Terminabsprachen erfolgen dann direkt mit uns.
Wenn eine Kostenübernahme für Sie nicht infrage kommt, können Sie uns auch selbst beauftragen.