Antrag auf Hilfe zur Erziehung

Die Ambulante Erziehungshilfe kann von Eltern bzw. Sorgeberechtigten beim zuständigen Jugendamt beantragt werden.

Wenden Sie sich an das für Sie  zuständige örtliche Jugendamt oder an uns, um sich über Ihre möglichen Schritte informieren zu lassen.

Der Auftrag an uns erfolgt  durch das Jugendamt.
Der erste persönliche Kontakt nach erfolgreicher Kostenzusage erfolgt in der Regel unter Beteiligung des Jugendamtes bzw. des zuständigen ASD Mitarbeiters.
Alle weiteren Terminabsprachen erfolgen dann direkt mit uns.

Wenn eine  Kostenübernahme für Sie nicht infrage kommt, können Sie uns auch selbst beauftragen.