Wir geben Hilfe zur Selbsthilfe
Gemäß §31 SGB VIII verfolgt die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) den Auftrag, Familien in ihren Erziehungsaufgaben durch eine enge Betreuung und Begleitung, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen zu unterstützen.
Wir geben Hilfe zur Selbsthilfe durch:
– Beratung und Begleitung in Erziehungsfragen
– Unterstützung bei der Bewältigung von Krisen und Konflikten
– Unterstützung im Kontakt mit Ämtern und Institutionen
Die Mitarbeit- und Veränderungsbereitschaft der Familien sind zum Erreichen der Ziele Grundvoraussetzung.