Flexible Betreuung
Die „Flexible Betreuung“ stellt eine Sonderform der SPFH mit höherem Betreuungsumfang (Stunden) dar. Sie kann in akuten Notsituationen, wie z.B. drohende Unterbringung, innerhalb einer Familie eingesetzt werden.
Flexible Betreuung im Rahmen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§35a SGB VIII).