Erziehungsbeistandschaft ist eine ambulante Hilfe zur Erziehung (§30 SGB VIII)

Begleitet und betreut werden Jugendliche und junge Volljährige mit einem vom zuständigen Jugendamt festgestellten Betreuungsbedarf.

Wir unterstützen junge Menschen, die aufgrund ihrer persönlichen/ familiären Situation (sozial-) pädagogische Unterstützung in ihrer Persönlichkeitsentwicklung sowie beim Erlernen einer eigenverantwortlichen Lebensführung benötigen. Die Bearbeitung und Klärung von konfliktreichen Lebenssituationen sowie altersspezifischen Schwierigkeiten (wie z.B. Freizeitverhalten, Delinquenz, Konsum) stehen hier ebenso im Fokus unserer Arbeit.

Die Unterstützung kann im Bereich der Familie sowie auch im betreuten Wohnraumumfeld des Jugendlichen stattfinden.